Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Deutschland, Stand 2. Dezember 2024

1. Geltungsbereich der AGB 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge vom Studio 1 (Inh. Marija Bogdanova) mit seinen Mitgliedern mit Tarifverträgen, Inhabern von Fünfer- und Zehnerkarten und Teilnehmern von Workshops. Im Folgenden werden sowohl Mitglieder als auch Teilnehmer der o. g. Kurse und Inhaber von Fünfer- und Zehnerkarten als „Mitglied“ bezeichnet.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft (Tarifvertrag, Fünfer-, Zehnerkarte und weitere Angebote) kommt im Studio 1 durch Unterschrift des Mitglieds zustande oder durch die Online Buchung der Probestunde bei Eversports. Für vor Ort abgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.

Für die Teilnahme an einem zeitlich befristeten Angebot (Workshop, Probestunde, Zehnerkarte u.ä.) erfolgt die Buchung über die Onlineplattform der Eversports GmbH. Bei der Online Buchung gelten die AGB der Eversports GmbH. Erst mit Erhalt einer entsprechenden Buchungsbestätigung ist die Buchung wirksam. Die Buchungsbestätigung wird von Eversports direkt über die Eversports-Plattform angezeigt oder per E-Mail übermittelt; für den Zugang letzterer übernimmt Eversports jedoch keine Haftung. Buchungen auf der Eversports-Plattform werden gemäß Vereinbarung im Partnervertrag als Direktbuchungen ohne weitere Anfrage bei Studio 1 vorgenommen. Buchungsanfragen und Stornierungen werden Studio 1 direkt über den Admin-Bereich übermittelt. Direktbuchungen erlangen unmittelbar mit der Buchung durch den Nutzer ohne weiteres Zutun von Eversports Gültigkeit, wohingegen Buchungsanfragen erst nach Bestätigung durch Studio 1 Gültigkeit erlangen.

3. Leistung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Kurszeiten zu nutzen. Die dem Mitglied zukommenden Leistungsangebote sind nicht auf Dritte übertragbar.
Studio 1 garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen.

Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

Alle Gruppenkurse haben eine Mindestteilnehmerzahl. Mattenkurse finden mit wenigstens 3 Teilnehmer statt, Reformer Kurse mit wenigstens 2 Teilnehmer. Studio 1 Pilates ist nicht verpflichtet Kurse nachzuholen, die abgesagt werden wegen zu weniger Teilnehmer. Wenn der Kurs vom Studio abgesagt wird, wird das Stundenkontingent (Kurseinheit) nicht abgebucht.

4. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Ist bei der Anmeldung ein einmaliger Betrag vereinbart, so ist dieser sofort fällig. Sind monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am letzten Arbeitstag des laufenden Monats für den kommenden Kalendermonat (Leistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Probestunden und Einzeltickets können direkt über den Anbieter Eversports bezahlt werden. Auf Verlangen hat das Mitglied die Zahlung durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Den von Studio 1 über die Eversports-Plattform angezeigten Preis für gebuchte Schnupperstunden und Workshops hat der Nutzer über die Eversports-Plattform zu bezahlen. Dafür stehen unterschiedliche Arten der Bezahlung zu unterschiedlichen Tarifen zur Verfügung

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (Mitgliedsbeitrage) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Studio 1 hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.1 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich Studio 1 das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

Sind monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Studio 1 berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Studio 1 berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.2 Preisanpassungsrecht

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist Studio 1 berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Studio 1 wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts Anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Studio 1 vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.1 Stillegung des Vertrages

In folgenden Fällen gewährt Studio 1 eine vorübergehende Stilllegung des Vertrages:
– im Fall einer Schwangerschaft
– bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von Studio 1 unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine Stilllegung unzulässig.

Die beabsichtigte Stilllegung ist Studio 1 mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
In den Fällen einer Schwangerschaft oder Erkrankung wird die Stilllegung nur wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, dass die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei Studio 1 im Original eingereicht wird. Eine Stilllegung kann erst nach Eingang des Attests bei Studio 1 erfolgen.

Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Studio 1 nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Pflichten des Mitglieds

6.1 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen vertragsrelevanter Daten

Das Mitglied ist verpflichtet, Studio 1 bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, die regelmäßig abgerufen wird und über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Studio 1 (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Studio 1 unverzüglich mitzuteilen

6.2. Gesundheit des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt mit seiner Anmeldung bei Studio 1, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Trainingsteilnahme an den gewählten Angeboten von Studio 1 besteht.

Dem Mitglied ist bewusst, dass das Training bei Studio 1 mit/auf den Geräten stattfindet, welche über die üblichen Gefahren eines regulären Fitnessprogramms hinausgehen können.

Das Mitglied hat Studio 1 über etwaige körperliche Einschränkungen vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. Möchte ein Mitglied trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilnehmen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung.

Die Mitglieder erhalten beim Erlernen der Übungen Korrekturen und Hilfestellungen. Die Hilfestellung erfolgt durch den/die Trainer(in). Fühlt sich ein Mitglied mit der Hilfestellung nicht sicher, so ist dies vorab dem/der Trainer(in) anzumelden.

7. Sonstige Teilnahmebedingungen

Studio 1 behält sich vor, einzelne Mitglieder aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen. Als wichtige Gründe gelten etwa dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Kursteilnehmer oder des Lehrpersonals, Nichtbeachtung der AGB, gesundheitliche Einschränkungen. Ersatzansprüche gegenüber Studio 1 bestehen im Falle des Ausschlusses vom Unterricht nicht.

Als Mitglieder ausgeschlossen wird ausdrücklich jede Person, die im rechtlichen Sinne zur Konkurrenz gehört. Insbesondere sind unter ‘Konkurrenz’ im Sinne dieser AGB Inhaber und Mitarbeiter von Pilates-Studios, die zu gewerblichen Zwecken Dritten Bewegungsabläufe vermitteln oder vorbezeichnete Tätigkeiten gewerblich ausführen oder für solche Personen in sonstiger Weise arbeiten zu verstehen. Ausgenommen von dieser Gruppe sind die Trainer, die für Studio 1 tätig sind.

8. Haftung

Studio 1 haftet grds. nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Studio 1, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten von Studio 1 zu bringen. Von Seiten Studio 1 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen dieser AGB

Studio 1 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Studio 1 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

9.2 Datenspeicherung

Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten entsprechend der „Informationen für unsere Kunden und Mitarbeiter über die EU-Gesetzgebung für mehr Datenschutz“ durch Studio 1 einverstanden.

9.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10. Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.